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Die Pflegeversicherung kann sich an der Finanzierung von Wohnraumanpassungen bei pflegebedürftigen Menschen beteiligen, damit diese länger zu Hause leben können. Wie bei den technischen Hilfsmitteln muss der Schwellenwert von 3,5 Stunden pro Woche nicht erreicht werden, damit eine Wohnraumanpassung gewährt wird.

Beispiele von Wohnraumanpassungen sind der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer.

Es ist Aufgabe der Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung (AEC) zu bestimmen, welche Anpassung dem Bedarf des Pflegebedürftigen am besten entspricht.

Wichtig: Wohnraumanpassungen oder der Umbau eines PKWs sollten nicht aus eigener Initiative begonnen werden. Die Zustimmung der AEC ist in allen Fällen abzuwarten, da das Gesetz keine rückwirkende Übernahme vorsieht.


WEITERE INFORMATIONEN:

Helpline "technische Hilfsmittel" der Verwaltung der Bewertung
und Ermittlung der Pflegeversicherung (AEC)

 247-86040
montags, dienstags, donnerstags und freitags: von 8.30 bis 11.30 Uhr
mittwochs: von 13.30 bis 17.00 Uhr

 


BERATUNG IM BEREICH WOHNRAUMGESTALTUNG:

ADAPTH asbl
36, route de Longwy
L-8080 Bertrange

 43 95 58 1
Internet: www.adapth.lu

Bei der Ermittlung des Bedarfs an Wohnraumanpassungen arbeitet
die Vereinigung ohne Gewinnzweck Adapth asbl regelmäßig mit
der Pflegeversicherung zusammen.