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Die Verrentung im Rahmen der allgemeinen Rentenversicherung kann von Versicherten beantragt werden, die die Altersgrenze erreicht oder lange genug Beiträge gezahlt haben, um ihre Rentenansprüche geltend machen zu können.

Die zuerkannten Leistungen werden auf der Grundlage der Gesamtdauer der Erwerbstätigkeit in Jahren und der eingezahlten Beiträge berechnet, die zusammen den Versicherungsverlauf bilden.

In Abhängigkeit von seinem Versicherungsverlauf kann der Versicherte dann zwischen der normalen oder der vorgezogenen Altersrente wählen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Renten- und Pensionskassen des Großherzogtums Luxemburg
Nationale Rentenversicherungskasse
1A, boulevard Prince Henri
L-1724 - Luxemburg
Postanschrift L-2096 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

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